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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 27.01.2005
Aktenzeichen: 10 K 7404/01

Schlagzeile:

Verstößt das Abzugsverbot für Schulgeldzahlungen an Schulen im EU-Ausland gegen Gemeinschaftsrecht?

Schlagworte:

Ausland, Gemeinschaftsrecht, Privatschule, Schulgeld, Sonderausgabe, Sonderausgaben

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen C-76/05 ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Vorabentscheidungsersuchen des FG Köln zu folgender Rechtsfrage anhängig:
Widerspricht es Art. 8a EGV / Art. 18 EG (allgemeine Freizügigkeit), Art. 39 EGV / Art. 48 EG (Freizügigkeit der Arbeitnehmer), Art. 43 EGV / Art. 52 EG (Niederlassungsfreiheit) bzw. Art. 49 EGV / Art. 59 EG (Dienstleistungsfreiheit), dass Schulgeldzahlungen an bestimmte deutsche Schulen, nicht aber Schulgeldzahlungen an Schulen im übrigen Gemeinschaftsgebiet gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG in der für 1998 und 1999 geltenden Fassung als Sonderausgaben einkommensteuermindernd berücksichtigt werden können?
EStG § 10 Abs 1 Nr 9; EG Art 18; EG Art 39; EG Art 43; EG Art 49; EGVtr Art 8a; EGVtr Art 48; EGVtr Art 52; EGVtr Art 59

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