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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.01.2005
Aktenzeichen: 11 K 844/04

Schlagzeile:

Steuerliche Anerkennung einer aus Familienmitgliedern bestehenden vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Schlagworte:

Familienpersonengesellschaft, Fremdvergleich, Mitunternehmerinitiative, Mitunternehmerrisiko, Verträge mit Angehörigen

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 83/05 (Abgabe; alte Aktenzeichen: IV R 71/05, VIII R 18/05) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2007):
Unter welchen Voraussetzungen ist eine aus Familienmitgliedern bestehende vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts steuerlich anzuerkennen? Erfolgt die Beurteilung nach den Kriterien der Mitunternehmerinitiative und des Mitunternehmerrisikos ?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 20; EStG § 21
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 19.1.2005 (11 K 844/04)

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