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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.01.2005
Aktenzeichen: 15 K 827/01 U

Schlagzeile:

Zahlungen für den Verzicht auf das Weiterbetreiben eines Genehmigungsverfahrens für eine Sondermülldeponie als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt

Schlagworte:

Deponie, Entgelt, Schadensersatz, Steuerpflicht, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Kommunen

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 19/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Sind die Zahlungen des Landes, die für den Verzicht auf das Weiterbetreiben eines Genehmigungsverfahrens für eine Sondermülldeponie geleistet wurden, als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 10 Abs 1

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