Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.12.2004 |
Aktenzeichen: | IV R 19/03 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.05.2001 |
Aktenzeichen: | 1 K 2681/00 E |
Schlagzeile: |
Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Gesamttätigkeit bei mehreren Erwerbstätigkeiten
Schlagworte: |
Arbeitszimmer, Autor, Berufsschullehrer, Lehrer, Mittelpunkt, Mittelpunkt der Betätigung, Schriftstellerische Tätigkeit, Schulbuchautor
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der mehreren Erwerbstätigkeiten nachgeht, kann auch dann den Betätigungsmittelpunkt bilden, wenn der qualitative Schwerpunkt einzelner Tätigkeiten nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt (Anschluss an BFH-Urteil vom 13. Oktober 2003, VI R 27/02).
Im Rahmen der dem Finanzgericht obliegenden Beurteilung des qualitativen Schwerpunktes der Gesamttätigkeit kommt der Bestimmung des Mittelpunktes der Haupttätigkeit des Steuerpflichtigen regelmäßig indizielle Bedeutung zu.
Als Haupttätigkeit ist jede Vollzeitbeschäftigung eines Steuerpflichtigen auf Grund eines privatrechtlichen Arbeits- bzw. Angestellten- oder öffentlich-rechtlichen Dienst-Verhältnisses anzusehen. Liegt eine solche Vollzeitbeschäftigung nicht vor, kommt der Wertigkeit der einzelnen Tätigkeiten, der Höhe der jeweils erzielten Einnahmen sowie dem auf die jeweilige Tätigkeit entfallenden Zeitaufwand indizielle Bedeutung für die Bestimmung der Haupttätigkeit zu.