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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 24.02.2005
Aktenzeichen: IV C 3 - S 2255 - 51/05

Schlagzeile:

Anwendungsschreiben zum Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

Schlagworte:

Alterseinkünfte, Rentenversicherung, Sonderausgaben, Versorgungsbezüge, Versorgungsfreibetrag, Vorsorgepauschale

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

In einem ausführlichen Anwendungsschreiben nimmt das Bundesfinanzministerium Stellung zum Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1, zur Besteuerung von Versorgungsbezügen nach § 19 Abs. 2 und von Einkünften nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Alterseinkünftegesetzes vom 5. Juli 2004.

Das BMF-Schreiben mit dem vollständigen Aktenzeichen IV C 3 - S 2255 - 51/05 / IV C 4 - S 2221 - 37/05 / IV C 5 - S 2345 - 9/05) ist wie folgt gegliedert:

A. Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen - § 10 EStG -
I. Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG
1. Begünstigte Beiträge
a) Beiträge im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG
aa) Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen
bb) Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen
cc) Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
b) Beiträge im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG
c) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen
d) Beitragsempfänger
2. Ermittlung des Abzugsbetrags nach § 10 Abs. 3 EStG
a) Höchstbetrag
b) Kürzung des Höchstbetrags nach § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG
aa) Kürzung des Höchstbetrags beim Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 EStG
bb) Kürzung des Höchstbetrags beim Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG
cc) Kürzung des Höchstbetrags bei Steuerpflichtigen mit Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 4 EStG
c) Kürzung des Höchstbetrags bei Ehegatten
d) Übergangsregelung (2005 bis 2024)
e) Kürzung des Abzugsbetrags bei Arbeitnehmern nach § 10 Abs. 3 Satz 5 EStG
II. Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG
1. Begünstigte Beiträge
2. Ermittlung des Abzugsbetrags nach § 10 Abs. 4 EStG
a) Höchstbetrag
b) Abzugsbetrag bei Ehegatten
III. Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG
IV. Vorsorgepauschale

B. Besteuerung von Versorgungsbezügen - § 19 Abs. 2 EStG -
I. Arbeitnehmer-/Werbungskosten-Pauschbetrag/Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
II. Versorgungsfreibetrag/Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
1. Allgemeines
2. Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag
3. Festschreibung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag
4. Neuberechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag
5. Zeitanteilige Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag
6. Mehrere Versorgungsbezüge
7. Hinterbliebenenversorgung
8. Berechnung des Versorgungsfreibetrags im Falle einer Kapitalauszahlung/Abfindung
9. Zusammentreffen von Versorgungsbezügen (§ 19 EStG) und Rentenleistungen (§ 22 EStG)
III. Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

C. Besteuerung von Einkünften gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG
I. Allgemeines
II. Leibrenten und andere Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG
1. Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, aus den landwirtschaftlichen Alterskassen und aus den berufsständischen Versorgungseinrichtungen
a) Besonderheiten bei Leibrenten und anderen Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen
b) Besonderheiten bei Leibrenten und anderen Leistungen aus den landwirtschaftlichen Alterskassen
c) Besonderheiten bei Leibrenten und anderen Leistungen aus den berufsständischen Versorgungseinrichtungen
2. Leibrenten und andere Leistungen aus Rentenversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG
III. Leibrenten und andere Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
IV. Besonderheiten bei der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung
V. Durchführung der Besteuerung
1. Leibrenten und andere Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG
a) Allgemeines
b) Jahresbetrag der Rente
c) Bestimmung des Vomhundertsatzes
aa) Allgemeines
bb) Erhöhung oder Herabsetzung der Rente
cc) Besonderheiten bei Folgerenten aus derselben Versicherung
d) Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente
aa) Allgemeines
bb) Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente
cc) Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente
2. Leibrenten und andere Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
3. Öffnungsklausel
a) Allgemeines
b) Antrag
c) 10-Jahres-Grenze
d) Maßgeblicher Höchstbeitrag
e) Ermittlung der gezahlten Beiträge
f) Nachweis der gezahlten Beiträge
g) Ermittlung des auf Beiträgen oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags beruhenden Teils der Rente
h) Aufteilung bei Beiträgen an mehr als einen Versorgungsträger
aa) Beiträge an mehr als eine berufsständische Versorgungseinrichtung
bb) Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen
i) Öffnungsklausel bei einmaligen Leistungen
j) Versorgungsausgleich unter Ehegatten oder unter Lebenspartnern
k) Bescheinigung der Leistung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Satz 2 EStG

D. Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG
I. Allgemeines
II. Mitteilungspflichtige
III. Inhalt der Rentenbezugsmitteilung
1. Angaben zur Identifikation des Leistungsempfängers
2. Angaben zur Höhe und Bestimmung des Leistungsbezugs
3. Angaben zum Teil der Rente, der ausschließlich auf einer regelmäßigen Anpassung der Rente beruht
4. Angaben zum Zeitpunkt des Beginns und Ende des Leistungsbezugs
5. Angaben zur Identifikation des Mitteilungspflichtigen
IV. Mitteilung der Identifikationsnummer (§ 139b AO) an den Mitteilungspflichtigen
V. Unterrichtung des Leistungsempfängers
VI. Ermittlungspflicht

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