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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.11.2002
Aktenzeichen: 2 K 2782/01

Schlagzeile:

Steuerbegünstigte Teilanteilsveräußerung an einer Freiberufler-Sozietät

Schlagworte:

Anteilsveräußerung, Bürogebäude, Freiberufler, Sonderbetriebsvermögen, Wesentliche Betriebsgrundlage

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 7/05 sind beim Bundesfinanzhof die folgenden Rechtsfrage anhängig:
Liegt eine steuerbegünstigte Teilanteilsveräußerung an einer Freiberufler-Sozietät auch dann vor, wenn der Veräußerer nicht entsprechend der Quote des veräußerten Teil-Sozietätsanteils eine identische Quote an dem in seinem Sonderbetriebsvermögen befindlichen 1/3-Anteil an einer Grundstücks-GbR, der die von der Sozietät genutzten Büroräume gehören, parallel mitveräußert hat?
Grundstücksanteil als funktional wesentliche Betriebsgrundlage, wenn dieser unstreitig keine stillen Reserven enthält und der Wert des zurückbehaltenen Grundstücksteils nicht mehr als 10 Prozent des Veräußerungserlöses ausmacht?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 18 Abs 3; EStG § 16; EStG § 34

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