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Quelle:

Finanzgericht Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.11.2004
Aktenzeichen: IV 284/2003

Schlagzeile:

Überhöhte Gehaltszahlungen an den Ehegatten als freigebige Zuwendungen bei der Erbschaftsteuer

Schlagworte:

Anrechnung, Ausgleichsforderung, Erbschaftsteuer, Freigebige Zuwendung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Vorausempfang

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 28/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 21.8.2006):
1. Stellen überhöhte Gehaltszahlungen an den Ehegatten eines Mitgesellschafters, die als verdeckte Gewinnausschüttungen behandelt werden, freigebige Zuwendungen dar?
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Anrechnung von Vorausempfängen nach § 1380 BGB anzuerkennen ist mit der Folge, dass die Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erlischt?
3. Mangelnde Sachaufklärung und sonstige Verfahrensmängel seitens des FG?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1; ErbStG § 29 Abs 1 Nr 3; BGB § 1380; FGO § 76
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 18.11.2004 (IV 284/2003)

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