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Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.11.2004
Aktenzeichen: 2 K 4451/02

Schlagzeile:

Beginn des Zinslaufs nach § 233a Abs. 2 AO 1977 bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Schlagworte:

Einkünfte, Erstattungszinsen, Karenzzeit, Landwirtschaft, Zinslauf

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 5/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Wann "überwiegen" die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der erstmaligen Steuerfestsetzung die anderen Einkünfte, wenn sowohl positive als auch negative Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten vorliegen bzw. eine Einkunftsquelle aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht durch einen Änderungsbescheid später wegfällt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 233a Abs 2 S 2; EStG § 13

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