Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.02.2005 |
Aktenzeichen: | II R 26/02 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.05.2002 |
Aktenzeichen: | 1 K 5333/00 |
Schlagzeile: |
Ausführung einer Grundstücksschenkung
Schlagworte: |
Entstehung, Grundstück, Grundstücksschenkung, Schenkung, Schenkungsteuer, Steuer
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Eine Grundstücksschenkung ist i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG noch nicht ausgeführt, wenn der Beschenkte von der Eintragungsbewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt (hier: Tod der Schenkerin) Gebrauch machen darf. Dies gilt auch dann, wenn für den Beschenkten bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen worden ist.