Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.01.2005 |
Aktenzeichen: | VI R 71/03 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.10.2003 |
Aktenzeichen: | 3 K 2899/00 |
Schlagzeile: |
Tatrichterliche Würdigung über den Zusammenhang von Studienaufwendungen mit künftigen Einnahmen
Schlagworte: |
Erwerbsaufwendungen, Hochschulstudium, Umschulung, Veranlassungszusammenhang
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Die Frage, ob Aufwendungen für ein Studium in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen stehen, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung.
Dabei hat der Tatrichter die Bekundungen der Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung einerseits der Beweisschwierigkeiten und andererseits der wirtschaftlichen Gegebenheiten zu würdigen.