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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.01.2005
Aktenzeichen: VI R 71/03

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.10.2003
Aktenzeichen: 3 K 2899/00

Schlagzeile:

Tatrichterliche Würdigung über den Zusammenhang von Studienaufwendungen mit künftigen Einnahmen

Schlagworte:

Erwerbsaufwendungen, Hochschulstudium, Umschulung, Veranlassungszusammenhang

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die Frage, ob Aufwendungen für ein Studium in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen stehen, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung.

Dabei hat der Tatrichter die Bekundungen der Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung einerseits der Beweisschwierigkeiten und andererseits der wirtschaftlichen Gegebenheiten zu würdigen.

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