Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.11.2004 |
Aktenzeichen: | X R 62/01 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.10.2000 |
Aktenzeichen: | 8 K 5441/99 E |
Schlagzeile: |
Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem Geschäftskonzept und evtl. privat motiviertem Arbeitverhältnis zwischen Ehegatten
Schlagworte: |
Arbeitsverhältnis, Ehegatten, Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Verlust
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Fehlende Reaktionen auf bereits eingetretene hohe Verluste und das unveränderte Beibehalten eines verlustbringenden Geschäftskonzepts sind ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht. An die Feststellung persönlicher Gründe und Motive, die den Steuerpflichtigen zur Weiterführung seines Unternehmens bewogen haben könnten, sind in diesen Fällen keine hohen Anforderungen zu stellen.