Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 11.03.2005
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Fragen und Antworten zur Einführung der Kontenabrufmöglichkeit der Finanzbehörden ab 1. April 2005

Schlagworte:

Auskunftsersuchen, Bankgeheimnis, Kontenabruf

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Ausführlich nimmt das Bundesfinanzministerium in einem Fragen-Antworten-Katalog Stellung zur Einführung der Kontenabrufmöglichkeit der Finanzbehörden ab 1. April 2005.

Folgende Fragen werden beantwortet:

1. Warum wurde die Möglichkeit geschaffen, für steuerliche Zwecke einen Kontenabruf durchzuführen?

2. Wann kann ein Finanzamt Kontenabrufe veranlassen?

3. Welche Daten kann eine Finanzbehörde durch einen Kontenabruf ermitteln?

4. Verletzt ein Kontenabruf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

5. Wurde mit der Schaffung der Kontenabrufmöglichkeit das "Bankgeheimnis" abgeschafft?

6. Erfolgen Kontenabrufe heimlich?

7. Warum wird das Kreditinstitut nicht informiert?

8. Erfolgt künftig eine "flächendeckende Durchleuchtung aller Konten"?

9. Kann die Rechtmäßigkeit eines Kontenabrufs überprüft werden?

10. Werden Kontenabrufe auch für nichtsteuerliche Zwecke zulässig sein?

Anhang: Wortlaut der gesetzlichen Regelungen (§§ 93, 93b AO; § 24c KWG)

Hinweis: Siehe auch das BMF-Schreiben (Anwendungserlass zu §§ 92 und 93 AO – Auskunftsersuchen und Kontenabruf) vom 10.03.2005, Aktenzeichen: IV A 4 - S 0062-1/05.

zur Suche nach Steuer-Urteilen