Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.02.2005
Aktenzeichen: 18 K 4607/03 E

Schlagzeile:

Die Zustimmung eines Steuerpflichtigen zu einer verbösernden Änderung ist unwiderruflich

Schlagworte:

Berichtigung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Es verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn ein Steuerpflichtiger im Rahmen eines zuvor gefassten Gesamtplanes vom Finanzamt erst eine steuererhöhende Änderung verlangt, um sodann deren Beseitigung durch das Gericht betreiben zu können, mit dem Ziel, letztlich wieder so besteuert zu werden wie im ursprünglichen Bescheid. Ein solches Verhalten ist nicht vom individuellen Rechtsschutzinteresse getragen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

zur Suche nach Steuer-Urteilen