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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.11.2002
Aktenzeichen: 1 K 235/01

Schlagzeile:

Abgrenzung zwischen Veräußerungsgewinn und laufendem Gewinn bei Kanzleiveräußerung eines Steuerberaters unter Fortführung der Tätigkeit

Schlagworte:

Berufsausbildung, Geringfügigkeit, Kanzleiveräußerung, Kindergeld, Laufender Gewinn, Steuerberater, Tarifbegünstigung, Veräußerungsgewinn

Wichtig für:

Freiberufler, Steuerberater

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 63/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgenden Rechtsfrage anhängig:
Bis zu welchem Wert sind Einnahmen aus der bisher ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit nach Veräußerung der Kanzlei unschädlich für die Anerkennung eines tarifbegünstigten Veräußerungsgewinns? Sind bei dieser Grenze ausschließlich die Einnahmen aus Altmandaten zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 18 Abs 3; EStG § 18; EStG § 34; EStG § 16 Abs 2

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