Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.11.2002 |
Aktenzeichen: | 1 K 235/01 |
Schlagzeile: |
Abgrenzung zwischen Veräußerungsgewinn und laufendem Gewinn bei Kanzleiveräußerung eines Steuerberaters unter Fortführung der Tätigkeit
Schlagworte: |
Berufsausbildung, Geringfügigkeit, Kanzleiveräußerung, Kindergeld, Laufender Gewinn, Steuerberater, Tarifbegünstigung, Veräußerungsgewinn
Wichtig für: |
Freiberufler, Steuerberater
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 63/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgenden Rechtsfrage anhängig:
Bis zu welchem Wert sind Einnahmen aus der bisher ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit nach Veräußerung der Kanzlei unschädlich für die Anerkennung eines tarifbegünstigten Veräußerungsgewinns? Sind bei dieser Grenze ausschließlich die Einnahmen aus Altmandaten zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 18 Abs 3; EStG § 18; EStG § 34; EStG § 16 Abs 2