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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.05.2003
Aktenzeichen: VI R 85/02

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.09.2002
Aktenzeichen: 4 K 2705/00 E,F

Schlagzeile:

Aufwendungen für die Schulung zum Verkehrsflugzeugführer sind als Werbungskosten abziehbar

Schlagworte:

Ausbildung, Fortbildung, Führerschein, Pilot, Verkehrsflugzeugführer, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Aufwendungen einer Stewardess für den Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins einschließlich Musterberechtigung stellen vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar.

Aufwendungen für den Erwerb des Privatflugzeugführerscheins führen demgegenüber regelmäßig nicht zu Werbungskosten.

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