Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.05.2003 |
Aktenzeichen: | VI R 85/02 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.09.2002 |
Aktenzeichen: | 4 K 2705/00 E,F |
Schlagzeile: |
Aufwendungen für die Schulung zum Verkehrsflugzeugführer sind als Werbungskosten abziehbar
Schlagworte: |
Ausbildung, Fortbildung, Führerschein, Pilot, Verkehrsflugzeugführer, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Aufwendungen einer Stewardess für den Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins einschließlich Musterberechtigung stellen vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar.
Aufwendungen für den Erwerb des Privatflugzeugführerscheins führen demgegenüber regelmäßig nicht zu Werbungskosten.