Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.01.2005 |
Aktenzeichen: | IX R 50/03 |
Vorinstanz: |
FG Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.06.2003 |
Aktenzeichen: | 1 K 9281/02 |
Schlagzeile: |
Steuerrechtliche Behandlung von nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG herauszugebenden Mietentgelten beim Verfügungsberechtigten
Schlagworte: |
Beteiligungseinkünfte, Erlass, Nutzungsherausgabe, Sachliche Billigkeitsgründe
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Muss der Verfügungsberechtigte nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ihm ab dem 1. Juli 1994 zustehende Mietentgelte an den Restitutionsberechtigten herausgeben, so kann er diese Ausgabe im Jahr ihres Abflusses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zwar steuermindernd geltend machen; er kann aber nicht nach § 163 AO 1977 beanspruchen, dass ihm in den Jahren seiner Vermietungstätigkeit ab 1. Juli 1994 von vornherein keine Einkünfte zugerechnet werden.