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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.01.2005
Aktenzeichen: IX R 66/03

Vorinstanz:

FG Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.11.2003
Aktenzeichen: 2 K 2314/00

Schlagzeile:

Nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG erlangte Mietentgelte sind als Entschädigung zu versteuern

Schlagworte:

Entschädigung, Restitutionsverfahren, Schadensersatz, Wertausgleich

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Erlangt der Restitutionsberechtigte vom Verfügungsberechtigten nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG Mietentgelte, so muss er sie nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG als Entschädigung versteuern.

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