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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.12.2004
Aktenzeichen: IV 102/03

Schlagzeile:

Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand

Schlagworte:

Ausfuhr, Ausfuhrerstattung, Zoll

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Rindfleisch ist erst dann nicht mehr von handelsüblicher Qualität, wenn der Gefrierbrandbefall auch eine Ranzigkeit des Fleisches bewirkt hat.

Der Gemeinschaftsursprung von Rindfleisch kann grundsätzlich auch durch die Vorlage von Veterinärzertifikaten nachgewiesen werden.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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