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Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 16.12.2004 |
| Aktenzeichen: | VI 263/02 |
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Schlagzeile: |
Freiberufliche Tätigkeit eines Video-Editors (Cutter)
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Schlagworte: |
Freiberufliche Tätigkeit, Künstlerische Tätigkeit
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Wichtig f�r: |
Freiberufler
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Kurzkommentar2: |
Bei einem Video-Editor, der ausschließlich im Bereich der Herstellung von Werbefilmen tätig ist, ist eine künstlerische Tätigkeit nur im Ausnahmefall gegeben.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

