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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.12.2004
Aktenzeichen: VI 263/02

Schlagzeile:

Freiberufliche Tätigkeit eines Video-Editors (Cutter)

Schlagworte:

Freiberufliche Tätigkeit, Künstlerische Tätigkeit

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:

Bei einem Video-Editor, der ausschließlich im Bereich der Herstellung von Werbefilmen tätig ist, ist eine künstlerische Tätigkeit nur im Ausnahmefall gegeben.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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