Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.12.2004 |
Aktenzeichen: | VI 263/02 |
Schlagzeile: |
Freiberufliche Tätigkeit eines Video-Editors (Cutter)
Schlagworte: |
Freiberufliche Tätigkeit, Künstlerische Tätigkeit
Wichtig für: |
Freiberufler
Kurzkommentar: |
Bei einem Video-Editor, der ausschließlich im Bereich der Herstellung von Werbefilmen tätig ist, ist eine künstlerische Tätigkeit nur im Ausnahmefall gegeben.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.