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Quelle:

Thüringer Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.11.2004
Aktenzeichen: I 565/01

Schlagzeile:

Investitionszulage für ein auf dem Grundstück der Ehefrau als Teileigentum errichtetes Bürogebäude

Schlagworte:

Bürogebäude, Ehegatten, Fremder Grund und Boden, Investitionszulage, Teileigentum, Wirtschaftliches Eigentum

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 19/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Investitionszulage (InvZul) für ein vom Kläger auf dem Grundstück seiner Ehefrau als Teileigentum errichtetes Bürogebäude: Muss der Investor bürgerlich-rechtlicher oder zumindest wirtschaftlicher Eigentümer des Anbaus sein?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
InvZulG § 2 Abs 3 S 1 Nr 2; BGB § 94; AO § 39 Abs 2 Nr 1

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