Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.10.2003 |
Aktenzeichen: | 2 K 2351/01 |
Schlagzeile: |
Grundsteuerbefreiung für Wohnbereiche in Pflegeheimen
Schlagworte: |
Betreuung, Gemeinnützigkeit, Grundsteuer, Grundsteuerbefreiung, Pflegeheim, Wohnung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 77/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Ist Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG für das Gebäude eines gemeinnützigen Vereins für die Wohnbereiche zu gewähren, die dem Heimgesetz entsprechen, und für deren Bewohner eine ständige Betreuung erforderlich ist? Sind derartige "Wohnbereiche" keine Wohnungen im Sinne des § 5 Abs. 2 GrStG?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GrStG § 3 Abs 1 Nr 3 Buchst b; GrStG § 5 Abs 2; HeimG § 11