Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.03.2005 |
Aktenzeichen: | 2 K 835/01 |
Schlagzeile: |
Keine gewerbliche Prägung durch ausländische Kapitalgesellschaft
Schlagworte: |
Ausland, Betriebsaufgabe, Gewerbliche Prägung, Inland, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Hinweis: Im Streitfall ging es um das Ausscheiden einer Komplementärgesellschaft aus einer Kommanditanlagegesellschaft als Betriebsaufgabe.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 15/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Findet § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei Personengesellschaften keine Anwendung, wenn ausschließlich ausländische Kapitalgesellschaften ohne Niederlassung in Deutschland als persönlich haftende Gesellschafter beteiligt sind?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 15 Abs 3 Nr 2; KStG § 1 Abs 1