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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.12.2004
Aktenzeichen: 3 K 59/02

Schlagzeile:

Kindergeld für Sohn, der zur Vorbereitung auf die Ausbildung als Zeitsoldat mangels freier Planstelle freiwillig einen zusätzlichen Wehrdienst ableistet

Schlagworte:

Ausbildung, Freiwilligkeit, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Unterhalt, Wehrdienst

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 77/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2006):
Freiwilliger Wehrdienst als Berufsausbildung? Kinderfreibetrag für volljährigen Sohn, der zur Vorbereitung auf die Ausbildung als Zeitsoldat mangels freier Planstelle freiwillig einen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b Wehrpflichtgesetz ableistet?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a; EStG § 32 Abs 5 S 1 Nr 1; EStG § 33a Abs 1; WehrPflG § 6b
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 8.12.2004 (3 K 59/02)

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