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Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 01.02.2005 |
| Aktenzeichen: | IV 219/04 |
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Schlagzeile: |
Tarifierung von sogenannten Quad-Fahrzeugen
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Schlagworte: |
Quad-Fahrzeuge, Tarifierung, Zoll
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Wichtig f�r: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Auch Quads, die mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet sind, sind als Kraftwagen, die hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind, in die Position 8703 einzureihen.
Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

