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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.02.2005
Aktenzeichen: II 240/04

Schlagzeile:

Umfang der Umsatzsteuerbefreiung für die Vermittlung von Krediten

Schlagworte:

Auslagenersatz, Kreditvermittlung, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Banken

Kurzkommentar:

Die Auslagenerstattung, die von potentiellen Kreditnehmern unabhängig von einer späteren erfolgreichen Kreditvermittlung gezahlt wird, ist gem. § 4 Nr. 8a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 21/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Umfasst die Steuerbefreiung für die Vermittlung von Krediten nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG auch den Auslagenersatz, den Kreditsuchende dem Vermittler vereinbarungsgemäß unabhängig davon zahlen, ob es zu einer Kreditgewährung kommt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 4 Nr 8 Buchst a

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