Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.02.2005 |
Aktenzeichen: | II 240/04 |
Schlagzeile: |
Umfang der Umsatzsteuerbefreiung für die Vermittlung von Krediten
Schlagworte: |
Auslagenersatz, Kreditvermittlung, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Banken
Kurzkommentar: |
Die Auslagenerstattung, die von potentiellen Kreditnehmern unabhängig von einer späteren erfolgreichen Kreditvermittlung gezahlt wird, ist gem. § 4 Nr. 8a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 21/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Umfasst die Steuerbefreiung für die Vermittlung von Krediten nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG auch den Auslagenersatz, den Kreditsuchende dem Vermittler vereinbarungsgemäß unabhängig davon zahlen, ob es zu einer Kreditgewährung kommt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 4 Nr 8 Buchst a