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Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 17.02.2005 |
| Aktenzeichen: | IV 247/01 |
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Schlagzeile: |
Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem Einfrieren
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Schlagworte: |
Ausfuhr, Ausfuhrerstattung, Zoll
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Wichtig f�r: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Bei tiefgefrorenem Rindfleisch, das vor seiner Abgabe an den Verbraucher angetaut und sodann ein weiteres Mal tiefgefroren wird, ist eine Vermarktung unter normalen Bedingungen nicht mehr gewährleistet.
Hinweis: Siehe auch Urteil des Finanzgerichts Hamburg mit dem Aktenzeichen IV 249/01.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

