Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.03.2005 |
Aktenzeichen: | VI 320/03 |
Schlagzeile: |
Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids bei körperschaftsteuerlicher Organschaft
Schlagworte: |
Änderungsbescheid, Berichtigung, Bindungswirkung, Feststellungsbescheid, Körperschaftsteuer, Organschaft
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Ändert sich ein Gewinnfeststellungsbescheid, in dem einer Organgesellschaft ein Gewinnanteil zugewiesen wird, so ist der Bescheid des Organträgers gemäß § 175 AO zu ändern.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.