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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.03.2005
Aktenzeichen: VI 320/03

Schlagzeile:

Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids bei körperschaftsteuerlicher Organschaft

Schlagworte:

Änderungsbescheid, Berichtigung, Bindungswirkung, Feststellungsbescheid, Körperschaftsteuer, Organschaft

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Ändert sich ein Gewinnfeststellungsbescheid, in dem einer Organgesellschaft ein Gewinnanteil zugewiesen wird, so ist der Bescheid des Organträgers gemäß § 175 AO zu ändern.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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