Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.05.2005
Aktenzeichen: 3 K 50146/03

Schlagzeile:

Wahl der Abschreibungsmethode bei Grundstücksgemeinschaften

Schlagworte:

Abschreibung, Absetzung für Abnutzung, AfA, Bruchteilseigentum, Gebäude, Miteigentum, Miteigentümer, Wahlrecht

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:


Hinweis: Im Streitfall hat das Finanzgericht bei Bruchteilseigentum entgegen R 44 Abs. 7 EStR 1999 dem einen Miteigentümer die Abschreibung (AfA) gem. § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG in Höhe von 7 Prozent und dem anderen Miteigentümer die AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG in Höhe von 2 Prozent zuerkannt.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 18/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Müssen die Miteigentümer eines Wohngebäudes das Wahlrecht zwischen der linearen Abschreibung (AfA) nach § 7 Abs. 4 und der degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 5 EStG einheitlich ausüben oder steht jedem Miteigentümer bezüglich seines Anteils ein Wahlrecht zu?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 7 Abs 4; EStG § 7 Abs 5; EStG § 7a Abs 7

Aktueller Hinweis: Verfahren ist erledigt durch Zurücknahme der Revision.

zur Suche nach Steuer-Urteilen