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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 26.05.2005
Aktenzeichen: IV B 2 S 2175 - 7/05

Schlagzeile:

Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung

Schlagworte:

Bilanzierung, Rückstellung, Verbindlichkeiten

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 und 3a Buchstabe e Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BGBl 1999 I S. 402) sind Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Die Neuregelung ist für nach dem 31. Dezember 1998 endende Wirtschaftsjahre anzuwenden (§ 52 Abs. 16 Satz 2 EStG). Ausgenommen sind Verbindlichkeiten und Rückstellungen, deren Laufzeiten am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betragen, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. Das BMF-Schreiben informiert ausführlich über die Regeln bei der Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

Als Anlagen sind folgende Tabellen beigefügt:

Mittlere Lebenserwartung, abgeleitet aus der "Sterbetafel für die Bundesrepublik Deutschland 1986/88 nach dem Gebietsstand seit dem 3. Oktober 1990" (Anlage 1)

Vervielfältiger für die Abzinsung einer unverzinslichen Schuld, die nach bestimmter Zeit in einem Betrag fällig ist, im Nennwert von 1,- € (Anlage 2)

Vervielfältiger für die Abzinsung einer unverzinslichen Schuld, die in gleichen Jahresraten getilgt wird (Anlage 3)

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:

A. Bewertungsverfahren

B. Abzinsung von Verbindlichkeiten in der steuerlichen Gewinnermittlung

I. Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten, die in einem Betrag fällig sind (Fälligkeitsdarlehen)
1. Ermittlung der maßgebenden Restlaufzeit am Bilanzstichtag
a) Grundsätze
b) Vom Leben bestimmter Personen abhängige Laufzeit
c) Verbindlichkeiten mit unbestimmter Laufzeit
2. Maßgebender Vervielfältiger

II. Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten, die in gleichen Jahresraten getilgt werden (Tilgungsdarlehen)
1. Ermittlung der maßgebenden Restlaufzeit am Bilanzstichtag
2. Jahreswert und maßgebender Vervielfältiger (Kapitalwert)

III. Ausnahmen von der Abzinsung
1. Laufzeit am Bilanzstichtag von weniger als 12 Monaten
2. Verzinsliche Verbindlichkeiten
a) Allgemeines
b) Verbindlichkeiten, die zeitweise verzinslich sind
c) Verbindlichkeiten, deren Verzinsung vom Eintritt eines bestimmten Ereignisses abhängt (bedingt verzinsliche Verbindlichkeiten)
3. Anzahlungen oder Vorausleistungen

IV. Unverzinsliche Verbindlichkeiten von Körperschaften gegenüber ihren Anteilseigner

V. Unverzinsliche Verbindlichkeiten innerhalb einer Mitunternehmerschaft im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

C. Abzinsung von Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung

I. Abzinsung von Rückstellungen für Geld- und Sachleistungsverpflichtungen
1. Ermittlung der voraussichtlichen Restlaufzeit einer Rückstellung am Bilanzstichtag
a) Grundsatz
b) Geldleistungsverpflichtungen
c) Sachleistungsverpflichtungen
d) Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen
2. Maßgebender Vervielfältiger

II. Abzinsung von Rückstellungen für Verpflichtungen, für deren Entstehen im wirtschaftlichen Sinne der laufende Betrieb ursächlich ist

III. Ausnahmen von der Abzinsung
1. Laufzeit am Bilanzstichtag von weniger als 12 Monaten
2. Verzinslichkeit der einer Rückstellung zugrunde liegenden Verbindlichkeit
a) Grundsatz
b) Rückstellungen für Steuerschulden
3. Auf Anzahlungen oder Vorausleistungen beruhende Rückstellungen

D. Rücklagen nach § 52 Abs. 16 EStG
1. Gesetzliche Grundlage
2. Rücklagefähige Gewinne
3. Auflösung der Rücklage

E. Gewerbesteuerliche Behandlung

F. Buchtechnische Abwicklung

G. Zeitliche Anwendung

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