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Quelle:

Finanzgericht des Saarlandes
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.04.2005
Aktenzeichen: 1 K 139/02

Schlagzeile:

Schätzung der unternehmerischen und der privaten Nutzung mehrerer hochwertiger Kfz eines Einzelunternehmers zu Zwecken der Umsatzsteuer

Schlagworte:

Privatanteil, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Eine allgemeine, auf der Lebenserfahrung beruhende Regel-Vermutung dafür, dass bei einem Einzelunternehmen Zweit- und Drittfahrzeuge zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt werden, besteht nicht (gegen BMF-Schreiben vom 29. Mai 2000, Az: IV D 1 - S 7303 b - 4/00).

Bei der Schätzung der privatanteiligen Kosten zu Zwecken der Umsatzsteuer, kommt die 1%-Regel grundsätzlich nicht zur Anwendung. Hält ein Einzelunternehmer mehrere, ausschließlich von ihm genutzte Kfz im Unternehmensvermögen, so ist - soweit der Unternehmer nicht das Gegenteil nachweist - davon auszugehen, dass alle Kfz auch privat genutzt werden.

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