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Quelle:

Finanzgericht des Saarlandes
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.04.2005
Aktenzeichen: 1 K 4/05

Schlagzeile:

Häusliches Arbeitszimmers eines Rechtsanwalts im Nebenberuf mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen der Haupttätigkeit

Schlagworte:

Arbeitszimmer, Heilbehandlung, Heterologe Insemination, In-vitro-Fertilisation, Nebeneinkünfte, Rechtsanwalt

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Bei der "Kanzlei" eines Rechtsanwalts, die im Obergeschoss eines selbstgenutzten Einfamilienhauses liegt und aus einem Raum besteht, der nur durch das Treppenhaus und den Flur innerhalb der Wohnung erreichbar ist, handelt es sich um ein häusliches Arbeitszimmer, mit der Folge, dass die Raumkosten nur eingeschränkt bis zu 1.250 Euro abzugsfähig sind.

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