Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesamt für Finanzen
Art des Dokuments: Dienstanweisung
Datum: 26.04.2005
Aktenzeichen: St I 4 - S2280- 37/2005

Schlagzeile:

Anspruch auf Kindergeld bei Vorliegen eines vorrangigen Unterhaltsanspruchs des Kindes nach § 1615 Buchst. l BGB

Schlagworte:

Familienlastenausgleich, Kindergeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Nach § 1615 Buchst. l BGB erwirbt eine mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratete Frau aus Anlass der Geburt ihres Kindes einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindsvater. Die gesetzliche Unterhaltspflicht der Eltern der Frau tritt zurück, sofern der nunmehr vorrangig Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig ist. Wie u.a. bei verheirateten Kindern entfällt daher mangels vorrangiger Unterhaltspflicht der Kindergeldberechtigten ihr Anspruch auf Kindergeld (BFH-Urteil vom 19.05.2004, III R 30/02, BStBl 2004 II, S. 943). Dies gilt auch, wenn es sich um den kindergeldberechtigten Elternteil des Kindesvaters handelt, sofern dieser das Kind betreut (§ 1615 Buchst. l Abs. 4 BGB).

Mit der Dienstanweisung passt das Bundesamt für Finanzen die Dienstanweisung. zur Durchführung des. Familienleistungsausgleichs nach dem. X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) an die neue Rechtslage an.

zur Suche nach Steuer-Urteilen