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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 03.06.2005
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2004 zu Mehrergebnissen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro

Schlagworte:

Sonderprüfung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2004 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von 1,8 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.

Hinweis: Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 2004 wurden 100.329 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.500 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt. Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 66 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von über 1,2 Mio. Euro.

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