Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 07.06.2005 |
Aktenzeichen: | IV C 6 - O 1000 - 86/05 |
Schlagzeile: |
Eindämmung der Normenflut durch Aufhebung der vor dem 1. Januar 1980 ergangenen BMF-Schreiben
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Bundesministerium der Finanzen hebt mit seinem aktuellen Schreiben fast 1.000 BMF-Schreiben auf, die vor dem 1. Januar 1980 ergangen sind. Die Länder werden ebenso verfahren, sodass insgesamt mehrere tausend Verwaltungsvorschriften ihre Gültigkeit verlieren werden.
Wichtiger Hinweis: In der Anlage zum BMF-Schreiben sind alle vor dem 1. Januar 1980 ergangenen Verwaltungsanweisungen aufgeführt, die nicht aufgehoben worden sind (sog. Positivliste).
Hintergrund: Die Rechtsdatenbank der juris GmbH hatte bisher ca. 87.000 steuerliche Verwaltungsvorschriften ausgewiesen. Die enorme Zahl resultierte aus der früheren Verwaltungspraxis, BMF-Schreiben nochmals durch so genannte Umsetzungsschreiben der Finanzbehörden der Länder gesondert in Kraft zu setzen.
Diese bürokratische und aufwändige Verfahrensweise gehört schon seit einigen Monaten endgültig der Vergangenheit an. Mit den Ländern wurde vereinbart, dass BMF-Schreiben, die im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden, für die gesamte Finanzverwaltung bindend sind und keiner gesonderten Umsetzungserlasse der Finanzbehörden der Länder mehr bedürfen. Hierdurch wird die Flut der Verwaltungsvorschriften systematisch eingedämmt. Die Umsetzung kann schneller und damit effektiver erfolgen, Regelungslücken entstehen nicht.