Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.04.2005
Aktenzeichen: 10 K 2476/00

Schlagzeile:

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Car-Sharingvereine

Schlagworte:

Auto, Car-Sharing, ermäßigter Steuersatz, Umsatzsteuer, Verein

Wichtig für:

Vereine

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen V R 33/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Unterliegen Umsätze, die ein Car-Sharingverein durch die Überlassung von vereinseigenen Fahrzeugen an seine Mitglieder erzielt, dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG für Leistungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a

zur Suche nach Steuer-Urteilen