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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 01.12.1993 |
| Aktenzeichen: | I R 61/93 |
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Schlagzeile: |
Aufwendungen für die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages am bisherigen Lebensmittelpunkt als Werbungskosten bei beruflichem Umzug
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Schlagworte: |
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Wichtig f�r: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Ist eine Verlegung des Lebensmittelpunkts ausschließlich betrieblich veranlaßt, so sind als Betriebsausgaben auch solche Aufwendungen abzugsfähig, die durch die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages am bisherigen Lebensmittelpunkt veranlaßt sind.

