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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 14.06.2005
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Verrechnungspreisdokumentation zur Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen

Schlagworte:

Einkunftsabgrenzung, Verbundene Unternehmen, Verrechnungspreise

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium informiert in einem Auszug aus dem Monatsbericht des BMF Juni 2005 über die Verrechnungspreisdokumentation zur Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen.

Hintergrund: Die konzerninternen Beziehungen international verbundener Unternehmen unterliegen aufgrund des internationalen und nationalen Steuerrechts der Prüfung nach dem Grundsatz des Fremdvergleiches (sog. „Arm's-Length-Principle"). Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich in den Bestimmungen der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen, die Artikel 9 des OECD-Musterabkommens nachgebildet sind, sowie in § 8 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) und § 1 Außensteuergesetz (AStG).

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