Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 14.06.2005 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Verrechnungspreisdokumentation zur Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen
Schlagworte: |
Einkunftsabgrenzung, Verbundene Unternehmen, Verrechnungspreise
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium informiert in einem Auszug aus dem Monatsbericht des BMF Juni 2005 über die Verrechnungspreisdokumentation zur Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen.
Hintergrund: Die konzerninternen Beziehungen international verbundener Unternehmen unterliegen aufgrund des internationalen und nationalen Steuerrechts der Prüfung nach dem Grundsatz des Fremdvergleiches (sog. „Arm's-Length-Principle"). Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich in den Bestimmungen der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen, die Artikel 9 des OECD-Musterabkommens nachgebildet sind, sowie in § 8 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) und § 1 Außensteuergesetz (AStG).