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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 21.07.1989 |
| Aktenzeichen: | VI R 129/86 |
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Schlagzeile: |
Berufliche Veranlassung von Umzugskosten, obwohl die Familie des Arbeitnehmers erst zehn Jahre später an dessen Beschäftigungsort umzieht
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Schlagworte: |
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Wichtig f�r: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten ist nicht deshalb zu verneinen, weil die Familie des Arbeitnehmers erst zehn Jahre später an dessen Beschäftigungsort umzieht.

