Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.10.1992 |
Aktenzeichen: | VI R 132/88 |
Schlagzeile: |
Berufliche Veranlassung eines Umzugs, wenn die neue Wohnung wegen der wesentlich größeren Platzverhältnisse die Einrichtung eines Arbeitszimmers erlaubt
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Zieht ein Arbeitnehmer in eine größere Wohnung um, so reicht es für die Anerkennung der Umzugskosten als Werbungskosten nicht aus, wenn dadurch lediglich eine Fahrtzeitverkürzung zur Arbeitsstätte von 20 Minuten arbeitstäglich eintritt und die neue Wohnung wegen der wesentlich größeren Platzverhältnisse die Einrichtung eines Arbeitszimmers erlaubt.