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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.04.1988
Aktenzeichen: IV R 42/86

Schlagzeile:

Umzugskosten eines frei praktizierenden Arztes abzugsfähig, wenn Betreuung der Patienten erleichtert wird

Schlagworte:

Umzugskosten

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:

Umzugskosten eines frei praktizierenden Arztes können betrieblich veranlaßt sein, wenn dadurch die Betreuung von stationär aufgenommenen Patienten erleichtert wird.

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