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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.04.2005
Aktenzeichen: 1 K 4221/03 G,F

Schlagzeile:

Steuerliche Behandlung eines für Investitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter gewährten öffentlichen Zuschusses bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Schlagworte:

Abschreibung, Bemessungsgrundlage, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Überschussrechnung, Zufluss, Zuschuss

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 81/05 (Abgabe, altes Aktenzeichen: VIII R 40/05) ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 22.1.2007):
Mindert ein für Investitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter gewährter öffentlicher Zuschuss im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Abschreibungsbemessungsgrundlage im Zeitpunkt der Festsetzung oder der Zahlung?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 3; EStG § 11; FöGbG § 4 Abs 2 Nr 2 Buchst b
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 27.4.2005 (1 K 4221/03 G,F)

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