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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.11.1986
Aktenzeichen: VI R 34/84

Schlagzeile:

Ein Umzug kann auch dann beruflich veranlasst sein, wenn sich die Entfernung zum Arbeitsort nur um sechs bis acht Kilometer verringert

Schlagworte:

Umzugskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ein Umzug ist auch dann beruflich veranlasst sein, wenn sich die Entfernung zum Arbeitsort zwar nur um sechs bis acht Kilometer verringert, aber sich bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Zeitersparnis von insgesamt ca. einer Stunde bei der täglichen Hin- und Rückfahrt ergibt.

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