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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 12.04.2005
Aktenzeichen: VII B 294/04

Vorinstanz:

FG Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.09.2004
Aktenzeichen: 1 K 1307/03

Schlagzeile:

Zulassung zur Eignungsprüfung zur Steuerberaterprüfung bei Ausbildung in Deutschland

Schlagworte:

Steuerberaterprüfung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Berufsbewerber, die ihre berufsqualifizierende Ausbildung in Deutschland erhalten haben und Anspruch auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung haben, können zur Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 StBerG grundsätzlich nicht zugelassen werden.

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