Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
Datum: | 04.05.2005 |
Aktenzeichen: | 8 K 5288/02 |
Schlagzeile: |
Anwendbarkeit von § 181 Abs. 5 AO auf Richtigstellungsbescheide
Schlagworte: |
Feststellungsfrist, Gewinnverteilung, Richtigstellungsbescheid, Verfahrensrecht
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
§ 181 Abs. 5 AO ist auf Richtigstellungsbescheide gem. § 182 Abs. 3 AO anwendbar (§ 181 Abs. 5, § 182 Abs. 3 AO)
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen VIII R 35/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Kann ein Richtigstellungsbescheid nach § 182 Abs. 3 AO 1977 auch für Feststellungszeiträume ergehen, in denen der Rechtsvorgänger niemals Mitunternehmer war? Ist die Regelung des § 181 Abs. 5 AO 1977 auch auf Richtigstellungsbescheide im Sinne des § 181 Abs. 3 AO 1977 anwendbar? Kann mit Hilfe eines Richtigstellungsbescheides nach § 182 Abs. 3 AO 1977 die Gewinnverteilung geändert werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 182 Abs 3; AO § 181 Abs 5