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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 02.02.2005 |
| Aktenzeichen: | II R 31/03 |
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Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 07.05.2003 |
| Aktenzeichen: | 13 K 84/97 |
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Schlagzeile: |
Keine mittelbare Grundstücksschenkung bei Geldzusage oder Zusage der Umwandlung eines Darlehens in eine Schenkung erst nach Abschluss des Kaufvertrags
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Schlagworte: |
Darlehensvertrag, Geldschenkung, Mittelbare Grundstücksschenkung, Schenkungsteuer, Umwandlung
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Wichtig f�r: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
1. Sagt der Schenker dem Bedachten den für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag erst nach Abschluss des Kaufvertrags zu, scheidet eine mittelbare Grundstücksschenkung aus
2. Erhält der Grundstückskäufer Mittel für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks zunächst als Darlehen und verzichtet der Darlehensgeber später auf die Rückzahlung, ist eine mittelbare Grundstücksschenkung nur gegeben, wenn der Darlehensgeber die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung vor dem Grundstückserwerb zusagt und vor Bezahlung des Kaufpreises tatsächlich vornimmt.

