Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.03.2005
Aktenzeichen: III R 72/03

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.10.2003
Aktenzeichen: 14 K 5000/00 E

Schlagzeile:

Kein sofortiger Abzug der nach § 15 Abs. 1b UStG 1999 nicht abziehbaren hälftigen Vorsteuer als Betriebsausgabe

Schlagworte:

Abschreibung, AfA-Bemessungsgrundlage, Anschaffungskosten, Betriebsausgabe, Vorsteuer

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die hälftige Umsatzsteuer auf den Erwerb eines PKW, die im Jahr 1999 nach § 15 Abs. 1b UStG nicht als Vorsteuer abgezogen worden ist, obwohl unter Berufung auf Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG der volle Vorsteuerabzug für den PKW hätte geltend gemacht werden können, gehört zu den Anschaffungskosten des PKW. Sie kann nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Die Ausnahmeregelungen des § 9b Abs. 1 Satz 2 EStG in der bis zu seiner Aufhebung durch das StÄndG 2001 geltenden Fassung greifen nicht ein.

zur Suche nach Steuer-Urteilen