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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.04.2005
Aktenzeichen: IV R 24/03

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.04.2003
Aktenzeichen: 11 K 225/00

Schlagzeile:

Finanzplandarlehen als Teil des Kapitalkontos i.S. des § 15a EStG

Schlagworte:

Darlehen, Eigenkapital, Finanzierung, Kapital, Kommandit, Kommanditist, Verlust

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Das von einem Kommanditisten der KG gewährte "Darlehen" erhöht sein Kapitalkonto i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG, wenn es den vertraglichen Bestimmungen zufolge während des Bestehens der Gesellschaft vom Kommanditisten nicht gekündigt werden kann und wenn das Guthaben im Falle seines Ausscheidens oder der Liquidation der Gesellschaft mit einem eventuell bestehenden negativen Kapitalkonto verrechnet wird.

- Klagebefugnis einer Personengesellschaft im Verfahren der Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG

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