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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 11.05.2005
Aktenzeichen: VI R 38/02

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.02.2002
Aktenzeichen: 10 K 7501/96

Schlagzeile:

Notwendige Beiladung des anderen Elternteils bei Klage gegen die Übertragung des Kinderfreibetrags

Schlagworte:

Beiladung, Kinderfreibetrag, Klage, Übertragung, Zustimmung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Erhebt der im Einspruchsverfahren hinzugezogene Elternteil Klage gegen die Übertragung des eigenen Kinderfreibetrags auf den anderen Elternteil, so ist dieser andere Elternteil notwendig beizuladen (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 4. Juli 2001 VI B 301/98, BFHE 195, 50, BStBl II 2001, 729).

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