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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.03.2005
Aktenzeichen: X R 45/03

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.11.2002
Aktenzeichen: 15 K 5219/98 E

Schlagzeile:

Bei Übergabe von Geld- oder Wertpapiervermögen kann eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last begründet werden

Schlagworte:

Dauernde Last, Geldvermögen, Vermögensübergabe, Versorgung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Anlässlich der Übergabe von Geld- oder Wertpapiervermögen kann eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last begründet werden, wenn diese Werte - unter weiteren Voraussetzungen - vereinbarungsgemäß zur Tilgung von Schulden verwendet werden, mit denen die Anschaffung oder Herstellung von ertragbringendem Vermögen - hier: einem eigengenutzten Einfamilienhaus - finanziert worden war (Anschluss an BFH-Beschluss vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter C. II. 6. b bb; entgegen BMF-Schreiben vom 16. September 2004, BStBl I 2004, 922, Tz. 21 letzter Absatz).

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