Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
Datum: | 17.06.2005 |
Aktenzeichen: | 3 K 7241/01 E |
Schlagzeile: |
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des eingeschränkten Verlustausgleichs im Veranlagungszeitraum 1999
Schlagworte: |
Gleichbehandlungsgrundsatz, Mindestbesteuerung, Nettoprinzip, Rückwirkung, Verlust, Verlustausgleich
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 57/05 (Abgabe; altes Aktenzeichen: XI R 63/05) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des eingeschränkten Verlustausgleichs im Veranlagungszeitraum 1999 gemäß § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 hinsichtlich der im Streitfall betroffenen Verluste aus § 15 und § 21 EStG, die aus Beteiligungen bzw. Sonderabschreibungen resultieren?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2 Abs 3; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 14; EStG § 15; EStG § 21
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2005 (3 K 7241/01 E)
Hinweis: Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 29. Januar 2007).